Als Netzmeisterin oder Netzmeister übernehmen Sie Führungsaufgaben in Unternehmen der Wasserversorgung. In leitender Position wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit und Umsicht gefordert. Mit Ihrem Meistertitel zeigen Sie, dass Sie diese Anforderungen erfüllen. Sie planen und steuern den Betrieb sowie die Instandhaltung von Netzen und Anlagen und überwachen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten.
Unsere berufsbegleitende Weiterbildung zum Netzmeister besteht aus zwei Prüfungsteilen: Im ersten Prüfungsteil, den grundlegenden Qualifikationen, werden Basisqualifikationen geprüft: Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln, Methoden der Information, Kommunikation und Planung sowie Zusammenarbeit im Betrieb und die Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten. Diese Themenfelder bilden die Grundlage für den zweiten Prüfungsteil und sind für alle Industriemeister gleich.
Zulassung zur Prüfung „Grundlegende Qualifikationen“
Um für die Teilnahme an den Prüfungen zugelassen zu werden, gelten gesetzlich geregelte Voraussetzungen, die in Hamburg bei der Handelskammer Hamburg geprüft werden. Zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikation“ ist zugelassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Geprüften Netzmonteur/in und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis im Bereich Wasser
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zum Bereich Leitungsbau Wasser hat und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis im Wasserrohrleitungsbau
- Ohne Ausbildungsabschluss eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Wasserrohrleitungsbau
Zulassung zur Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Um für die Anmeldung zur Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikation“ zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen beide erfüllen:
- Ein weiteres Jahr einschlägige Berufserfahrung
- Erfolgreich abgelegte Prüfung „Grundlegende Qualifikation“
Wichtiger Hinweis:
Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ist kein Bestandteil des Kurses. Sie ist dennoch zwingende Voraussetzung und muss vor der Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikation nachgewiesen werden. Sie können die Ausbildereignungsprüfung ebenfalls am ELBCAMPUS ablegen ("AdA - Ausbildung der Ausbilder"). Wir helfen Ihnen gern bei der Terminauswahl.