Aufstiegs-BAföG

Früher hieß es Meister-BAföG, heute spricht man vom Aufstiegs-BAföG. Für einige Kurse am ELBCAMPUS steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein mächtiges Förderinstrument zu, mit dem Sie viel Geld sparen können. 

Nicht nur für werdende Meister und Meisterinnen

Wer sich weiterbildet, kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen. Nicht nur, wer einen Handwerksmeister machen will, bekommt dafür einen Fortbildungszuschuss und Darlehen vom Staat. Auch andere Aufstiegsfortbildungen wie die zum Betriebswirt oder Fachwirt sind förderwürdig. Vorausgesetzt die Fortbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und führt zu einem staatlich anerkannten Bildungsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lehrgänge auf DQR Level 5 mit mindestens 200 Unterrichtsstunden gefördert werden.

Kontakt

040 35905-389

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG

Beratungszeiten:

Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr 
13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag und Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr

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afbg@hwk-hamburg.de

Aufstiegs-BAföG
kurz erklärt

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann jeder das Fördergeld beantragen. Eine abgeschlossene Ausbildung ist keine zwingende Voraussetzung mehr, es müssen jedoch unter Umständen die in der Prüfungsordnung geforderte Berufspraxis nachgewiesen werden. Das bedeutet, das Aufstiegs-BAföG steht Ihnen auch als Abiturienten oder Studienabbrecher zu, sofern Sie ausreichend praktische Erfahrung mitbringen. Wenn Sie über einen Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, können Sie ebenfalls Aufstiegs-BAföG beantragen. Nur bei einem höheren Abschluss (Master oder vergleichbarer Abschluss) steht Ihnen eine AFBG-Förderung leider nicht mehr zu.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal 15.000 Euro) sowie das in vielen Handwerksberufen notwendige Prüfungsstück (bis zur Hälfte der Kosten, maximal 2.000 Euro) – und zwar unabhängig Ihres Einkommens und Vermögens. Das Schöne dabei: 50 Prozent davon erhalten Sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die übrige Summe wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Wer einen Vollzeitlehrgang plant, kann außerdem Unterhaltsgeld beantragen. Das wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Familienstand. Alleinstehende ohne Kinder erhalten zum Beispiel maximal 841 Euro pro Monat. Das Unterhaltsgeld wird ab 01.08.2020 als Vollzuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie zudem Kindergeld beantragen.  

So reduzieren Sie die Restsumme

Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 50 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen. Gründet oder übernimmt der Darlehensnehmer innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, kann das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen in voller Höhe erlassen werden.


Wichtig! Die Bearbeitungszeit kann zwei bis drei Monate dauern. Beantragen Sie daher Ihr Meister-BAföG frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung.

Im Überblick

Lehrgangskosten

  • Vermögensunabhängig
  • Lehrgangs- & Prüfungsgebühren bis 15.000 €
  • Zuschussanteil 50 %
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
  • Bei Unternehmensgründung vollständiger Darlehenserlass möglich

Materialkosten Meisterstück

  • Vermögensunabhängig
  • Hälfte der Kosten bis zu 2.000 €
  • Zuschussanteil 50 %

Unterhalt

  • Förderung ist abhängig vom Vermögen
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bis zu 841 € (Single, ohne Kinder, ohne Krankenversicherungszuschuss)
  • Weitere Zuschüsse für Familien und Verheiratete

Wichtig: Auf die Zeit achten!

Um Aufstiegs-BAföG für Ihre Meistervorbereitung zu erhalten, müssen Sie alle vier Teile innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens abschließen.

Dieser beträgt 36 Kalendermonate für Vollzeitmaßnahmen und 48 Kalendermonate für Teilzeitmaßnahmen. Wenn Sie diesen Zeitrahmen überschreiten, kann es sehr kostspielig werden, da die KfW-Bank in der Regel die gesamte Fördersumme zurückfordert. 

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer vier Prüfungsteile auf den maximalen Zeitrahmen und überschreiten Sie ihn nicht. Nur die Start- und Endtermine der Kurse sind relevant. Die Prüfungstermine spielen keine Rolle. 

Warten Sie mit Ihrem AFBG-Antrag, bis Sie von uns die Zusage für einen Platz in allen vier Prüfungsteilen erhalten haben. Stellen Sie keinen Antrag, wenn Sie auf einer Warteliste stehen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

 

Bei Vollzeitmaßnahmen

  • Formblatt A und Anlage 1 zum Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
  • Verheiratete zusätzlich die Anlage 2 zum Formblatt A – vom Ehegatten bzw. der Ehegattin auszufüllen zuzüglich Nachweisen (Einkommensteuerbescheid) zum Ehegatteneinkommen vom Vor-Vorjahr (z.B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
  • Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
  • Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule) 
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen
  • Ggfs. Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie selbst und nicht familienversichert sind

Bei Teilzeitmaßnahmen

  • Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
  • Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
  • Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule)
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen

 

Hinweise 

Ihren Antrag auf Aufstiegs-BAföG inkl. aller Antragsunterlagen können Sie auch gern per E-Mail bei uns einreichen (afbg@hwk-hamburg.de). Alternativ steht Ihnen der Postweg sowie unser Briefkasten neben unserem Büro am ELBCAMPUS zur Verfügung. Eine persönliche Abgabe von Unterlagen in der AFBG Geschäftsstelle ist leider nicht möglich.

Zu den Formularen

Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Aufstiegs-BAföG müssen Sie immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind. Die Adressen aller BAföG-Ämter finden Sie hier.

Hamburg

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG 
Zum Handwerkszentrum 1 
21079 Hamburg 
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
afbg@hwk-hamburg.de 

Beratungszeiten:
Dienstag, Donnerstag und Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 
13.00 - 16.00 Uhr

Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) 
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover 
Tel.: 0511 30031-497
Fax: 0511 3003111-481

Zur Website

Schleswig-Holstein

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein 
Gartenstr. 9, 24103 Kiel 
Tel.: 0431 9905-3238
Fax: 0431 9905-3353

Zur Website

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 
Abteilung 1, Referat 140, Werderstraße 124, 19055 Schwerin 
Tel.: 0385 588-7146 

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Darlehensabwicklung

KfW Bankengruppe Bonn (KfW)
Abteilung K II c 
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn 
Tel.: 01801 242422
Fax: 0228 831-7718

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