Als Geprüfte*r Wassermeister*in stellen Sie sicher, dass rund um die Uhr ausreichend hochwertiges Trinkwasser verfügbar ist. Sie betreiben und warten Anlagen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung und Wasserverteilung. Meist sind Wassermeister*innen in öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen tätig. Ihre Position erfordert ein hohes Maß an Technikkompetenz, Organisationsfähigkeit und Personalführungskompetenz. Sie arbeiten eng mit anderen Fachleuten wie Ingenieur*innen, Techniker*innen und Facharbeiter*innen zusammen und tragen dazu bei, eine zuverlässige Wasserversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen.
Unsere berufsbegleitende Weiterbildung bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor der Handelskammer Hamburg vor. Der Lehrgang ist in zwei Teile gegliedert. Den Anfang machen die „Grundlegenden Qualifikationen“. Dieser Teil behandelt Themenfelder wie rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln, Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb sowie die Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten. Diese Themenfelder bilden die Grundlage für den zweiten Prüfungsteil und sind für alle Industriemeister gleich.
Der zweite Teil des Lehrgangs vermittelt die "Handlungsspezifischen Qualifikationen“ und ist in drei Handlungsbereiche unterteilt. Der Handlungsbereich Technik umfasst Planung und Bau, Betrieb und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen. Im Handlungsbereich Organisation stehen Themen wie Kostenmanagement, Bau- und Betriebsführung, Arbeits- und Umweltschutz oder Rechtsfragen auf dem Lehrplan. Im dritten Handlungsbereich Führung und Personal lernen Sie alles über Personalentwicklung und -führung sowie den Einsatz geeigneter Managementsysteme.
Zulassung zur Prüfung „Grundlegende Qualifikationen“
Um für die Teilnahme an den Prüfungen zugelassen zu werden, gelten gesetzlich geregelte Voraussetzungen, die in Hamburg bei der Handelskammer Hamburg geprüft werden. Zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Ver- und Entsorger/in und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
Die in den Zulassungsvoraussetzungen geforderte elektrotechnische Qualifikation können Sie mit dem Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nachweisen.
Zulassung zur Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Um für die Anmeldung zur Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikation“ zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen beide erfüllen:
- Erfolgreich abgelegte Prüfung „Grundlegende Qualifikation“ innerhalb der letzten 5 Jahre
- Ein weiteres Jahr einschlägige Berufserfahrung
Wichtiger Hinweis:
Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ist kein Bestandteil des Kurses. Sie ist dennoch zwingende Voraussetzung und muss vor der Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikation nachgewiesen werden. Sie können die Ausbildereignungsprüfung ebenfalls am ELBCAMPUS ablegen ("AdA - Ausbildung der Ausbilder"). Wir helfen Ihnen gern bei der Terminauswahl.