Die perfekte Erweiterung für alle Energie-Experten, die sich als Gebäudeenergieberater auf Nichtwohngebäude wie beispielsweise Büro- oder Industriebauten, Schulen oder Kindergärten spezialisieren wollen. Dabei richtet sich der Lehrgang „Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude“ an alle Berufsgruppen, die zur Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach GEG § 88 (1) 2.a und 2.b) berechtigt sind. Andere Berufsgruppen müssen nachweisen, dass sie einen erhöhten Stundenumfang im Basismodul (+80 Unterrichtseinheiten zusätzlich) erfolgreich absolviert haben. Siehe Anlage 1 Nr.38 dena-Regelheft.
Von der richtigen Zonierung über Regelungstechnik und Gebäudeautomation bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien erfahren Sie alles, was zur Planung und Qualitätssicherung dieser Gebäudetypen benötigt wird.
Erweitern Sie Ihren Eintrag auf der dena-Expertenliste für Energieberater
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zur erweiterten Eintragung auf der dena-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN V 18599" und „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“. So können Sie Ihr Spektrum angebotener Leistungen deutlich erweitern und sich durch die neue Zielgruppenansprache gezielt vom Wettbewerb absetzen.
Von Heizungstechnik bis hin zur Qualitätssicherung - das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude
Innerhalb der Weiterbildung zum Energieberater für Nichtwohngebäude lernen Sie nicht nur die korrekte Anwendung des GEG rund um die Auslegungsfragen für alle Nichtwohngebäude, sondern erlernen darüber hinaus auch, wie eine energetische Bilanzierung von Gebäuden gemäß DIN V 18599 vonstattengeht.
Neben zahlreichen rechtlichen Aspekten beinhaltet der Lehrgang auch wichtige Informationen zu Themen wie Heizungs- und Klimatechnik, Lüftungsanlagen sowie Regelungstechnik und Gebäudeautomatik – stets am Puls der Zeit und unter Berücksichtigung modernster technischer Entwicklungen. Auch die Anwendung von Softwareprogrammen zur Erstellung energetischer Bewertungen und Energieberatungsberichten ist Teil des Unterrichtsinhalts, ebenso wie Themen rund um die Ausschreibung und Vergabe von Fördermitteln für Nichtwohngebäude.
Mit der Fortbildung zum Energieberater für Nichtwohngebäude von langjährigem Know-how profitieren
All unsere Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Branche und sind so in der Lage, Ihnen wichtige Tipps aus der Praxis für Ihren Arbeitsalltag mit an die Hand zu geben. Einige Aspekte der besprochenen Anlagentechniken können zudem in der Dauerausstellung vor Ort betrachtet und analysiert werden. Erweitern auch Sie als Energieberater für Nichtwohngebäude Ihren Eintrag auf der dena-Expertenliste und sprechen Sie mit dem Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude eine neue Zielgruppe an.
Hochschulkooperation fördert Qualität und Aktualität
Für dieses Seminar kooperiert der ELBCAMPUS mit dem Institut für Weiterbildung und Bauprüfung e.V. (IWB) in Buxtehude. Durch regelmäßigen Wissensaustausch unter Energie-Profis fördern wir so die Qualität und die Aktualität der Lehrinhalte, der Lehrmethoden und den effektiven Einsatz von Lehrkapazitäten. Alle Präsenz-Unterrichtseinheiten finden am ELBCAMPUS in Hamburg statt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung zum Energieberater für Nichtwohngebäude?
Da die Energieberater Nichtwohngebäude Weiterbildung ein großes Vorwissen voraussetzt, muss vor Beginn des Lehrgangs eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zu Basisthemen im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens für Wohngebäude nachgewiesen werden.
Für Experten, die bereits das „Basismodul Wohngebäude und Nichtwohngebäude - Energieeffizienz-Experte“ oder den Gebäudeenergieberater (HWK) erfolgreich absolviert haben, ist der Nachweis erbracht. Andernfalls ist die Voraussetzung für diesen Kurs die vorherige und erfolgreiche Teilnahme am Basismodul Ziffer 39 des aktuell gültigen Regelhefts Anlage 1. Dabei muss für die Berufsgruppen nach §88 (1) Nummer 2 das Basismodul mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfassen und für alle anderen Berufsgruppen mindestens 160 Unterrichtseinheiten.
Wichtiger Hinweis: Für die Fortbildung wird eine Anwesenheitspflicht vorgegeben. Fehlzeiten führen dazu, dass trotz bestandener Prüfung keine dena-Anerkennung erfolgt.