Meisterprämie Hamburg
Die Meisterprämie Hamburg - Was ist das?
Erfolgreiche berufliche Weiterbildung wird in Hamburg attraktiv. Seit Januar 2019 erhalten frisch gebackene Meister/innen und Absolvent/innen vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro. Sie gilt als Anerkennung der Hansestadt für den hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz und für die bestandene Prüfung.
Wer kann die Meisterprämie beantragen?
Gefördert werden die Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss der DQR-Niveaus 6 und 7 (www.dqr.de) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), deren Hauptwohnsitz oder deren Ort ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.
Welche Fortbildungen werden gefördert?
Gefördert werden erfolgreiche Abschlussprüfungen, die ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen worden sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.
Die Prämie gilt zum Beispiel für erfolgreich bestandene Fortbildungen wie:
- Gepr. Handwerksmeister
- Gepr. Industriemeister/innen (IHK)
- Gepr. Betriebswirt/in (HwO)
- Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
- Gepr. kaufmännische/r Fachwirt/in
- Gepr. Abwassermeister/in
- Gepr. Netzmeister/in Handlungsfeld Wasser (HK)
- Gepr. Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Haben Sie Fragen?
040 35905-799
Frau Marion Gottschalk
ELBCAMPUS
Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ihr Hauptwohnsitz und/oder Ihr Beschäftigungsort lag zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nachweislich im Land Hamburg.
Rahmenbedingungen der Förderung:
- Die Meisterprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet. Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
- Die Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro wird je bestandener Abschlussprüfung einmalig in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt.
Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Meisterprämie für Hamburg erfolgt über die Geschäftsstelle Meisterprämie bei der Handwerkskammer Hamburg. Diese befindet sich am ELBCAMPUS.
Wichtig: Frist Hinweis
Es besteht eine Ausschlussfrist. Demnach muss ein Antrag spätestens 3 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Prüfungszeugnisses) gestellt werden. Danach verfällt der Anspruch auf die Prämie ohne Ausnahme! Achten Sie also darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Meisterprämie Beantragen
Online-Antrag
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf der Website der Handwerkskammer Hamburg:
PDF-Antrag
1. Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
2. Fügen Sie dem Antrag folgende Dokumente bei, aus denen hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren Betätigungsort in Hamburg hatten.
Bei Hauptwohnsitz in Hamburg:
- Meldebescheinigung
- oder Kopie des Personalausweises
Bei Beschäftigungsort Hamburg:
- Bestätigung des Arbeitgebers im Original
- oder Einkommensnachweis
- oder Gewerbekarte
- und Kopie des Personalausweises
3. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses bei (für die Prüfung, für die Sie die Meisterprämie beantragen).
4. Reichen Sie die Unterlagen gesammelt in unserer Geschäftsstelle Meisterprämie ein – bitte beachten Sie, dass wir den Antrag und die Arbeitgeberbescheinigung (sofern notwendig) im Original benötigen.
Was passiert dann?
Die Bearbeitungszeit für die Anträge zur Meisterprämie beträgt in etwas vier bis sechs Wochen. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Zusage von der Handwerkskammer Hamburg und kurz darauf erfolgt die Auszahlung der Meisterprämie an Sie.