Meisterprüfung
Meisterbrief
Der Meisterbrief steht für professionelle Arbeit und Qualität im Handwerk und genießt nach wie vor ein hohes Ansehen, und das weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Mit erfolgreich bestandener Meisterprüfung geben Sie Ihrer Karriere den entscheidenden Schub, und das nicht nur im Handwerk, sondern auch als Industriemeister.
Sie können als leitender Angestellter Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen oder Sie werden Ihr eigener Chef, indem Sie einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen. Als Meister übernehmen Sie auch Verantwortung für die Ausbildung von Gesellen und Azubis und begleiten sie auf dem Weg ins Berufsleben.
Zulassungspflichtiges Handwerk
Wenn Sie den Meistertitel im gleichen Handwerk erwerben wollen, in dem Sie auch Ihren Gesellenabschluss gemacht haben, benötigen Sie für Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung lediglich:
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses
Alle anderen Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind, je nach vorhandenen Voraussetzungen für die Zulassung, mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (jeweils als Kopie)
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis (jeweils als Kopie)
- Nachweise über die Gesellenzeit/Berufstätigkeit (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit)
- ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in der Bundeswehr (ATN-Nummer)
- Bescheinigungen bzw. Abschlusszeugnisse von Fachschul- und Fortbildungsprüfungen
- Handwerkskarte (nur bei selbstständigen Handwerkern)
Zulassungsfreies Handwerk
Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind mit folgenden Unterlagen als Fotokopie einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
Befreiung von Prüfungsteilen
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildereignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung wird auf Antrag vom Teil IV der Meisterprüfung befreit. Befreiungsanträge sind spätestens zwei Wochen vor Ablegung des letzten Prüfungsteils bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse einzureichen.
Von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung ist befreit, wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat. Weitere Befreiungen von Prüfungsteilen sind möglich. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an die Geschäftsstelle.
Der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Fachschule (z. B. Staatliche Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik) kann den Anforderungen von Teilen der Meisterprüfung entsprechen und kann auf Antrag zur Befreiung von Prüfungsteilen/-fächern führen bzw. teilweise auf die Zeit der ggf. geforderten Berufstätigkeit angerechnet werden.
Downloads für Ihre Meisterprüfung
Merkblatt
Anmeldeformulare
- Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung und Anmeldung - allgemein
- Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung und Anmeldung - MP Elektrotechniker
- Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung und Anmeldung - MP Kraftfahrzeugtechniker
- Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung und Anmeldung - MP Maurer und Betonbauer
- Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung und Anmeldung - MP Metallbauer
Kontakt
Geschäftsstelle der
Meisterprüfungsausschüsse /
Fortbildungsprüfungswesen
Weitere Informationen
Auf den Seiten der Handwerkskammer Hamburg erhalten Sie weitere Informationen:
Informationen zu den Prüfungsgebühren finden Sie hier auf der Website beim jeweiligen Meisterkurs und bei der Handwerkskammer Hamburg unter:
Meisterprüfung
Ihre persönlichen Ansprechpartner der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse/Fortbildungsprüfungswesen finden Sie hier:
Sefika Gürsoy
Zuständigkeiten:
- Geigenbauer
- Klavier- und Cembalobauer
- Maler und Lackierer
- Maßschneider
- Schuhmacher
- Segelmacher
- Vergolder
Cynthia Rzeznicka
cynthia.rzeznicka@hwk-hamburg.de
Zuständigkeiten:
- Bootsbauer
- Installateur- und Heizungsbauer
- Klempner
- Kosmetiker
- Straßenbauer
Kirstin Wachsmann-Gnodtke (Leitung)
kirstin.wachsmann@hwk-hamburg.de
Zuständigkeiten:
- Bereichsleitung
- Meisterfeier
- Übersetzung Dokumente
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Kraftfahrzeugtechniker
- Metallbauer
- Tischler
Olaf Zimmermann
olaf.zimmermann@hwk-hamburg.de
Zuständigkeiten:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Friseure
- Gebäudereiniger
- Glaser
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Maurer und Betonbauer
- Orthopädietechniker
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Zahntechniker
- Zimmerer
Schmuckbrief
Mit einem Meister-Schmuckbrief wird die erworbene Qualifikation zum besonderen „Aushängeschild“ für Büro, Werkstatt oder Laden: Die Handwerkskammer hat von einem Hamburger Grafiker zwei Varianten eines Schmuckmeisterbriefes entwickeln lassen – einen modernen mit einer ungewöhnlicheren Anordnung der Textbausteine und einen traditionellen mit alter Schrift und mancher Verzierung.
Beide Versionen sind auf edlem, beige schimmerndem Karton gedruckt. Alle wichtigen Angaben wie Name, Gewerk und Prüfungsdatum sind natürlich auch auf dem Schmuckmeisterbrief zu lesen – inklusive originaler Unterschrift des Kammerpräsidenten. Das Angebot gilt nicht nur für alle künftigen Absolventen, sondern genauso für alle, die in der Vergangenheit ihren Meister bei der Hamburger Handwerkskammer gemacht haben (und dies noch belegen können).
Die Schmuckmeisterbriefe haben das Format Din A3 und kosten 68 € (inklusive Versand).
Kontakt
Ihre Fragen zum Schmuckmeisterbrief beantwortet Ihnen
Frau Rzeznicka
040 35905-309
Geschäftsstelle der
Meisterprüfungsausschüsse /
Fortbildungsprüfungswesen