Bildungsurlaub
Bildungsurlaub bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin für eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für Ihre individuelle Fort- und Weiterbildung freigestellt werden können. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und Sie übernehmen die Kurskosten. In Hamburg zum Beispiel können Sie für max. 5 Tage im Jahr oder für maximal 10 Tage in zwei Jahren Bildungsurlaub beantragen.
Welche konkreten Regelungen für Sie zutreffen, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie Ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Denn die Bundesländer haben jeweils ihre eigenen Bildungsurlaubsgesetzte verabschiedet. Die Weiterbildung Ihrer Wahl muss von dem jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein, nur dann können Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub dafür stellen.
Wir beraten Sie gern rund um das Thema Bildungsurlaub, auch zur Antragstellung und zu Fristen, die Sie berücksichtigen müssen. Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gern unverbindlich!
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