Fachkraft für Arbeitssicherheit

Modul aus Referent/in f. Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität

Die Fortbildung vermittelt praxisnah das notwendige Fachwissen, um eine Schlüsselrolle in der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit einnehmen zu können.

Seminarteilnehmer am ELBCAMPUS
Kursinfo

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Laut dem 1973 in Kraft getretenen Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung der Mitarbeiter verantwortlich. So ist er verpflichtet, Fachkräfte zu bestellen, die ihn bei durchzuführenden Maßnahmen unterstützen und beraten. Der ELBCAMPUS setzt an diesem Punkt an und bietet Ihnen als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Ausbildung zur Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde.

Gesetze rund um den Arbeitsschutz

Zu den wichtigsten Zielen einer modernen Unternehmensführung gehören zufriedene und gute Mitarbeiter, die sich auch langfristig bei dem jeweiligen Unternehmen engagieren können und möchten. Erreicht wird dies durch ein angenehmes Betriebsklima sowie die gegenseitige Wertschätzung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – dabei spielen sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle. In der EU regeln über 350 einschlägige Gesetze, technische Regelwerke und Verordnungen den korrekten Umgang mit dem Arbeitsschutz.

An oberster Stelle in Deutschland steht das Arbeitsschutzgesetz. Dieses umfasst im Wesentlichen das Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Arbeitsschutzmaßnahmen zu sichern und zu verbessern – dazu gehören die mögliche Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Verringerung von aus der Tätigkeit folgenden Erkrankungen (durch Schutzmaßnahmen/-kleidung, Eliminierung von Gefahren), der Gesundheitsschutz (Schutz vor psychischen Belastungen, Lärm, Gefahrstoffen) sowie der personenbezogene Schutz (Mutterschutz, Jugendschutz).

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ausbildung ist unerlässlich

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Unternehmer und die weiteren für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Belangen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Der Gesetzgeber fordert für Fachkräfte der Arbeitssicherheit den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde. Hier setzt der Lehrgang des ELBCAMPUS an: Unsere „Sifa-Ausbildung“ richtet sich speziell an Akademiker, Betriebsinhaber, Führungskräfte, Ingenieure, Meister und Techniker.

In dem Lehrgang lernen Sie alles über ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sowie über mögliche Rechtsfolgen und -pflichten. Sie erfahren, wie man Gefährdungsfaktoren ermittelt und beurteilt und lernen die Grundlagen arbeitsmedizinischer Maßnahmen kennen. Auf dem Unterrichtsplan stehen Themen wir Prävention und Unfallvermeidung, die Beurteilung und Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes sowie die Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe und vorhandenen Systeme.

Als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit nun Ausbildung sichern

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen Sie eine Schlüsselstellung in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation ein. Sie beraten die verantwortlichen Personen hinsichtlich des betrieblichen Arbeitsschutzes. Möchten Sie als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Ausbildung jetzt sichern, buchen Sie direkt online.

Struktur der Ausbildung

Während der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wechseln sich Präsenzphasen am ELBCAMPUS mit Selbstlernphasen ab. Bitte bedenken Sie, dass dies ein Vollzeitkurs ist und die Selbstlernphasen in der Regel benötigt werden, um die vorgesehenen Inhalte durchzuarbeiten. 

= Freie Plätze vorhanden
= Nur noch wenige Plätze
= Warteliste (unverbindlich reservierbar)

"Vorbereitung und Betreuung waren top. Unterlagen waren gut. Es wurden vielfältige Medien im Unterricht verwendet. Toll ist der Wechsel zwischen Präsenz- und Selbstlernphasen, das häufige Üben der Präsentationen."

Themenüberblick
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, Rechtspflichten und Rechtsfolgen
  • Arbeitsplatzgestaltung und -beurteilung
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungsfaktoren
  • Grundlagen arbeitsmedizinischer Maßnahmen
  • Prävention und Unfallvermeidung
  • Gefahrstoffe, Explosionsschutz
  • Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Abläufe und vorhandene Systeme
Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Beratungszeiten:

Montag - Donnerstag:   8.00 - 16.30 Uhr
Freitag:   8.00 - 16.00 Uhr


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