Betriebsbeauftragte/r für Immissionsschutz

Modul aus Umweltbeauftragte/r

Schädliche Umwelteinwirkungen selbstständig ermitteln, beurteilen und diesen vorbeugen – der Grundlehrgang vermittelt praxisnahes Wissen rund um das Immissonsschutzgesetz.

Ein Dozent zeigt Teilnehmern etwas am Boden in der Heizungswerkstatt.
Kursinfo

Wann immer Unternehmen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Anhang I der 5. BImSchV betreiben, ist die Bereitstellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz laut Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtend. Um die notwendige theoretische und praktische Expertise als Immissionsschutzbeauftragter zu erlangen, vermittelt das Seminar am Elbcampus in Hamburg die notwendigen Grundlagen und bereitet die Teilnehmer umfassend auf ihr späteres Aufgabenfeld gemäß § 7 der fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes vor. Der Immissionsschutzbeauftragter-Lehrgang richtet sich daher an alle Fachkräfte, die zukünftig die Aufgabe des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz im Betrieb übernehmen und die entsprechende Qualifikation rechtssicher vorweisen möchten, sowie an Mitarbeiter von Berufsgenossenschaften oder Gutachter. 

Die Immissionschutzbeauftragter-Fortbildung lehrt wichtige Grundlagen

Wie lassen sich Emissionen überwachen und begrenzen? Welche neuen Anlagen- und Verfahrenstechniken gibt es? Und wie können Immissionen und schädliche Umwelteinwirkungen ermittelt und bewertet werden? Um den Aufgaben und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten im späteren Arbeitsalltag nachgehen zu können, vermittelt die Fortbildung alle wichtigen technischen Grundlagen. Auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Schadstoffen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden oder Explosionen sind Bestandteil der Lehrinhalte und werden um rechtliche Vorgaben ergänzt. So wissen die späteren Immissionsschutzbeauftragten nicht nur, was gesetzlich erlaubt oder verboten ist, sondern kennen ebenso Wege und Techniken, um die Immissionen eines Unternehmens nachhaltig zu optimieren.

Praxisnah zum Immissionsschutzbeauftragten

Dank erfahrener Dozenten für alle Fachbereiche zeichnet sich die Immissionsschutzbeauftragter-Fortbildung insbesondere durch ihren engen Bezug zur beruflichen Praxis aus. So erhalten die späteren Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz neben den theoretischen Grundlagen auch viel Praxiswissen, bspw. zur Vermeidung, Verhinderung und Verwertung von Abfällen oder zur Durchführung genauer Messungen und der Dokumentation aller Ergebnisse. Auch Themen wie Möglichkeiten zur Energieeinsparung, Nutzung der in den Anlagen entstehenden Wärme oder Verhaltensweisen bei Lärm und Erschütterungen sind Teil der Seminarinhalte und erweitern die Fachkunde der Teilnehmer zusätzlich. Gelerntes wird durch Wissensfragen und die Arbeit an Fallbeispielen innerhalb des Seminars überprüft. So wird das Grundlagen wissen für ihren Einsatz als Immissionsschutzbeauftragte erlangt

Mit Bestehen des Seminars zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz erwerben Sie die rechtliche und technische Fachkunde gemäß § 7 der 5. BImSchV und können diese gegenüber den Behörden nachweisen. Dieser Kurs schließt mit einem staatlich anerkannten Zertifikat ab.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Unternehmen, die die Fachkunde für eine Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragter benötigen.

= Freie Plätze vorhanden
= Nur noch wenige Plätze
= Warteliste (unverbindlich reservierbar)
„Super Betreuung durch den Elbcampus während der Veranstaltung, flexibel und freundlich, hoher Praxisbezug, vielfältige Themenauswahl."
Themenüberblick
  • Anlagen- und Verfahrenstechnik
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen
  • Ermitteln und Bewerten von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
  • Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall
  • Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
  • Lärm und Erschütterungen
  • Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
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Freitag:   8.00 - 16.00 Uhr


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