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Nahaufnahme von Euro-Münzen und Euro-Scheinen als Darstellung finanzieller Förderung der Weiterbildung.

Aus dem "Meister-BAföG" wird das neue "Aufstiegs-BAföG"

  • 31.05.2016

Den 1. August 2016 sollten sich alle merken, die einen Meisterkurs oder eine andere berufliche Aufstiegsfortbildung planen oder zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche absolvieren.

Denn ab diesem Tag profitieren sie von zahlreichen Verbesserungen in der AFBG-Förderung. So steigt zum Beispiel der maximale förderfähige Maßnahmebeitrag von bislang 10.226 Euro auf dann 15.000 Euro. Besonders attraktiv ist, dass der sogenannte Zuschussanteil – also jener Anteil der Fortbildungskosten, der Ihnen quasi "geschenkt" wird – künftig bis zu 64% beträgt.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – unabhängig von ihrem Alter finanziell unterstützt. Der neue Name „Aufstiegs-BAföG“ macht also deutlich, dass nicht nur werdende Meister in ihrer Fortbildung unterstützt werden. Neu ist zudem, dass künftig auch Bachelorabsolventen in den Genuss der Förderung kommen können.

Die Liste der Verbesserungen beim AFBG ist lang. Besonders interessant sind die folgenden Punkte:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Unabhängig vom eigenen Einkommen steigt der maximale geförderte Maßnahmebetrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) von bisher 10.226 € auf 15.000 €.

Zuschuss

40% des Maßnahmebetrages (bisher 30,5%) werden als Zuschuss gewährt, dieses Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Für den Rest kann wie bisher ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bank in Anspruch genommen werden.

Möglicher Erlass des restlichen Darlehens

Wird die Prüfung erfolgreich bestanden, können noch einmal 40% des Restdarlehens erlassen werden (bisher 25%) und müssen damit ebenfalls nicht zurückgezahlt werden.

„Attraktivitätspaket Meisterstück“

Mit dem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2.000 € gefördert (bisher 1.534 €) und ein Zuschussanteil von 40 Prozent erstmals eingeführt.

Unterhalt

Die Unterhaltsbeiträge für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhöhen sich, ebenso die zugrunde liegenden Vermögensfreibeträge.

Eine detailierte Übersicht über die neuen Zuschuss- und Unterhaltsbeträge erhalten Sie hier.

Wir beraten Sie gern zu Details der AFBG-Förderung und Antragstellung. Rufen Sie uns gern an unter 040 35905-777.




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