Meisterprüfung
Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung
Anmeldung zur Meisterprüfung im Handwerk – so geht es
Für zulassungspflichtiges Handwerk
Wenn Sie den Meistertitel im gleichen Handwerk erwerben wollen, in dem Sie auch Ihren Gesellenabschluss gemacht haben, benötigen Sie für Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung lediglich:
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses
Alle anderen Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind, je nach vorhandenen Voraussetzungen für die Zulassung, mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (jeweils als Kopie)
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis (jeweils als Kopie)
- Nachweise über die Gesellenzeit/Berufstätigkeit (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit)
- ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in der Bundeswehr (ATN-Nummer)
- Bescheinigungen bzw. Abschlusszeugnisse von Fachschul- und Fortbildungsprüfungen
- Handwerkskarte (nur bei selbstständigen Handwerkern)
Für zulassungsfreies Handwerk
Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung sind mit folgenden Unterlagen als Fotokopie einzureichen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
Befreiung von Prüfungsteilen
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildereignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung wird auf Antrag vom Teil IV der Meisterprüfung befreit. Befreiungsanträge sind spätestens zwei Wochen vor Ablegung des letzten Prüfungsteils bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse einzureichen.
Von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung ist befreit, wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat. Weitere Befreiungen von Prüfungsteilen sind möglich. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an die Geschäftsstelle.
Der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Fachschule (z. B. Staatliche Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik) kann den Anforderungen von Teilen der Meisterprüfung entsprechen und kann auf Antrag zur Befreiung von Prüfungsteilen/-fächern führen bzw. teilweise auf die Zeit der ggf. geforderten Berufstätigkeit angerechnet werden.
Prüfung
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Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse / Fortbildungsprüfungswesen
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
040 35905-600 pruefungswesen@hwk-hamburg.de