

Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin für eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für Ihre individuelle Fort- und Weiterbildung freigestellt werden können. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und Sie übernehmen die Kurskosten. In Hamburg zum Beispiel können Sie für max. 5 Tage im Jahr oder für maximal 10 Tage in zwei Jahren Bildungsurlaub beantragen.
Welche konkreten Regelungen für Sie zutreffen, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie Ihren Arbeitsschwerpunkt haben. Denn die Bundesländer haben jeweils ihre eigenen Bildungsurlaubsgesetzte verabschiedet. Die Weiterbildung Ihrer Wahl muss von dem jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein, nur dann können Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub dafür stellen.
Sie haben Fragen zum Thema Bildungsurlaub?
Unser Team der Weiterbildungsberatung berät Sie gern rund um das Thema Bildungsurlaub, auch zur Antragstellung und zu Fristen, die Sie berücksichtigen müssen.
Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich.

Weitere Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als Meister-BAföG, bietet attraktive Fördermöglichkeiten für verschiedene Fortbildungen – nicht nur für angehende Meister.
Weiterbildungsbonus
Der Weiterbildungsbonus ist das Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung - es leistet viel und ist schnell beantragt. Wir beantworten gern Ihre Fragen dazu.
Meisterprämie Hamburg
Der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung oder Aufstiegsfortbildung wird mit 1.000 Euro belohnt, wenn Sie Ihren Wohn- oder Beschäftigungsort in Hamburg haben.