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Lächelnde Frau vor Glasfront, Personen an Tischen und grüne Außenanlage Lächelnde Frau mit ELBCAMPUS-Ordner, weitere Personen im Hintergrund

Aufstiegs-BAföG

Nicht nur für angehende Meisterinnen und Meister!

Das Aufstiegs-BAföG für Ihre Weiterbildung

Lassen Sie sich bei den Kosten für Ihre Weiterbildung vom Staat unterstützen.

Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, kann von staatlicher Unterstützung profitieren. 

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als Meister-BAföG, bietet attraktive Fördermöglichkeiten für verschiedene Fortbildungen – nicht nur für angehende Meister. Profitieren Sie von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen – ein starker Anreiz für Ihre berufliche Zukunft!

Logo mit dem Text: Aufstiegs BAföG Karriere inklusive

Das wird gefördert

  • Hinweis!

    Die Bearbeitungszeit kann zwei bis drei Monate dauern. Beantragen Sie daher Ihr Aufstiegs-BAföG frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung.

AFBG-Stelle

Sie möchten Aufstiegs-BAföG beantragen?

Telefonische Beratung:

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Beratung vor Ort nur nach Terminvereinbarung

040 35905-389 afbg@​hwk-hamburg.de
ELBCAMPUS-Gebäude mit großem Schild, Glasfassade und modernen Bauelementen.
  • Zeitrahmen nicht überschreiten!

    36 Kalendermonate (3 Jahre) für Vollzeitmaßnahmen 
    48 Kalendermonate (4 Jahre) für Teilzeitmaßnahmen. 

    • Nur die Start- und Endtermine der Kurse sind relevant. 
    • Die Prüfungstermine spielen keine Rolle. 
    • Wenn Sie diese Zeitrahmen überschreiten, kann es sehr kostspielig werden. Die KfW-Bank fordert dann in der Regel die gesamte Fördersumme zurück.

  • Zusage für Platz in allen 4 Teilen abwarten!

    • Achten Sie bei der Auswahl Ihrer vier Prüfungsteile auf den maximalen Zeitrahmen und überschreiten Sie ihn nicht
    • Warten Sie mit Ihrem AFBG-Antrag, bis Sie von uns die Zusage für einen Platz in allen vier Prüfungsteilen des Meisterkurses erhalten haben. 
    • Stellen Sie keinen Antrag, wenn Sie auf einer Warteliste stehen.

  • Zeitrahmen nicht überschreiten!

    36 Kalendermonate (3 Jahre) für Vollzeitmaßnahmen
    48 Kalendermonate (4 Jahre) für Teilzeitmaßnahmen. 

    • Nur die Start- und Endtermine der Kurse sind relevant. 
    • Die Prüfungstermine spielen keine Rolle. 
    • Wenn Sie diese Zeitrahmen überschreiten, kann es sehr kostspielig werden. Die KfW-Bank fordert dann in der Regel die gesamte Fördersumme zurück.

  • Zusage für Platz in allen 4 Teilen abwarten!

    • Achten Sie bei der Auswahl Ihrer vier Prüfungsteile auf den maximalen Zeitrahmen und überschreiten Sie ihn nicht. 
    • Warten Sie mit Ihrem AFBG-Antrag, bis Sie von uns die Zusage für einen Platz in allen vier Prüfungsteilen des Meisterkurses erhalten haben. 
    • Stellen Sie keinen Antrag, wenn Sie auf einer Warteliste stehen.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann jeder das Aufstiegs-BAföG beantragen. Einige Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen:

  • Sie haben eine zur Fortbildung passende abgeschlossene Ausbildung, die in der jeweiligen Prüfungsordnung als Voraussetzung anerkannt ist
  • Einige Prüfungsordnungen lassen bei fehlendem Ausbildungsberuf auch eine entsprechende Berufspraxis als Voraussetzung zu. Das gilt auch für Abiturienten und Studienabbrecher.
  • Wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss haben, darf dieser höchstens auf Bachelor-Niveau sein.
  • Anders als beim BAföG für Studenten spielt Ihr Alter für das Aufstiegs-BAföG keine Rolle!

Zwei Männer besprechen Unterlagen an einem Geländer im ELBCAMPUS-Gebäude

Was wird gefördert?

  • Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das in vielen Handwerksberufen notwendige Prüfungsstück – und zwar unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
  • 50 Prozent davon erhalten Sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. 
  • Für die übrige Summe erhalten Sie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
  • Wer einen Vollzeitlehrgang plant, kann außerdem Unterhaltsgeld beantragen. Das wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Familienstand.
  • Das Unterhaltsgeld wird als Vollzuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Hängeregister in Rot- und Gelbtönen dicht aneinandergereiht im Ablagesystem.
  • Wichtig!

    Die AFBG-Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 70% der Unterrichtsstunden voraus. Sollten Sie mehr als 30 % des Unterrichts gefehlt haben, wird die Zahlung Ihrer Fördergelder ohne weitere Prüfung eingestellt und bereits gezahlte Fördergelder von Ihnen zurückgefordert.

Wichtig!

Die AFBG-Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 70% der Unterrichtsstunden voraus. Sollten Sie mehr als 30 % des Unterrichts gefehlt haben, wird die Zahlung Ihrer Fördergelder ohne weitere Prüfung eingestellt und bereits gezahlte Fördergelder von Ihnen zurückgefordert.

In welcher Höhe wird gefördert?

So reduzieren Sie die Restsumme des Darlehens

Prüfung bestanden:

Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung (bestandene Prüfungen) erlässt die KfW 50% des verbleibenden Maßnahmedarlehens. Hierfür müssen Sie bei der KfW einen Antrag stellen und eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses einreichen.

Selbstständigkeit gestartet:

Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Fortbildung kann das komplette Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

  • Extra-Tipp

    Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie Kindergeld beantragen.

Welche Unterlagen muss ich für den AFBG-Antrag einreichen?

Hier finden Sie Infos zu den wichtigsten Formularen für den AFBG-Antrag. Alle Formulare stehen als Download zur Verfügung.
Alle Formulare
Bei Vollzeitmaßnahmen

  • Formblatt A und Anlage 1 zum Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
  • Verheiratete zusätzlich die Anlage 2 zum Formblatt A – vom Ehegatten bzw. der Ehegattin auszufüllen zuzüglich Nachweisen (Einkommensteuerbescheid) zum Ehegatteneinkommen vom Vor-Vorjahr (z.B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
  • Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
  • Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule)
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen
  • Ggfs. Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie selbst und nicht familienversichert sind

Bei Teilzeitmaßnahmen

  • Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
  • Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
  • Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule)
  • Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen

Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Auf der Website AFBG digital können Sie Ihren Antrag für das Aufstiegs-BAföG online stellen. Wer den Online-Assistenten nutzen und ein persönliches Konto freischalten möchte, muss sich mit der digitalen Bund-ID ausweisen. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf der offiziellen Website zur Bund-ID.

Antrag online stellen

Anträge in Papierform sind weiterhin möglich. In dem Fall müssen Sie Aufstiegs-BAföG immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind.


BAföG-Ämter in Norddeutschland

Hamburg

Handwerkskammer Hamburg, Geschäftsstelle AFBG 

Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg 
Telefon: 040 35905-389 
Fax: 040 35905-390 

afbg@hwk-hamburg.de

Bremen & Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Tel.: 0511 30031-497
Fax: 0511 3003111-481

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Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung 1, Referat 140
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 588-7146 

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Schleswig-Holstein

IB.SH - Ihre Förderbank
Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
Tel.: 0431 9905-0

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Darlehensabwicklung

KfW Bankengruppe Bonn (KfW), Abteilung K II c 

Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Tel.: 0800 539 9003
Fax: 0228 831-7718 

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