

Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG für Ihre Weiterbildung
Lassen Sie sich bei den Kosten für Ihre Weiterbildung vom Staat unterstützen.
Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, kann von staatlicher Unterstützung profitieren.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als Meister-BAföG, bietet attraktive Fördermöglichkeiten für verschiedene Fortbildungen – nicht nur für angehende Meister. Profitieren Sie von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen – ein starker Anreiz für Ihre berufliche Zukunft!

Das wird gefördert
Vielfältige Aufstiegsfortbildungen
- Meister*in
- Betriebswirt*in
- Fachwirt*in
- und viele vergleichbare Fortbildungen
Voraussetzungen für die Förderung
- Mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Abschluss mit einem staatlich anerkannten Bildungsabschluss
Sonderregelung
- Auch Lehrgänge auf DQR Level 5 mit mindestens 200 Unterrichtsstunden können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
AFBG-Stelle
Sie möchten Aufstiegs-BAföG beantragen?
Telefonische Beratung:
Dienstag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Persönliche Beratung vor Ort nur nach Terminvereinbarung
040 35905-389 afbg@hwk-hamburg.de
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kann jeder das Aufstiegs-BAföG beantragen. Einige Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen:
- Sie haben eine zur Fortbildung passende abgeschlossene Ausbildung, die in der jeweiligen Prüfungsordnung als Voraussetzung anerkannt ist
- Einige Prüfungsordnungen lassen bei fehlendem Ausbildungsberuf auch eine entsprechende Berufspraxis als Voraussetzung zu. Das gilt auch für Abiturienten und Studienabbrecher.
- Wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss haben, darf dieser höchstens auf Bachelor-Niveau sein.
- Anders als beim BAföG für Studenten spielt Ihr Alter für das Aufstiegs-BAföG keine Rolle!

Was wird gefördert?
- Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das in vielen Handwerksberufen notwendige Prüfungsstück – und zwar unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
- 50 Prozent davon erhalten Sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Für die übrige Summe wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt.
- Wer einen Vollzeitlehrgang plant, kann außerdem Unterhaltsgeld beantragen. Das wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Familienstand.
- Das Unterhaltsgeld wird als Vollzuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.

In welcher Höhe wird gefördert?
Lehrgangkosten
- Einkommens- und vermögensunabhängig
- Lehrgangs- & Prüfungsgebühren bis 15.000 €
- Zuschussanteil 50 %, für den Rest kann ein Darlehen gewährt werden
- 50 % Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
- Bei Unternehmensgründung vollständiger Darlehenserlass möglich
Materialkosten
- Einkommens- und vermögensunabhängig
- Hälfte der Kosten bis zu 2.000€
- Zuschussanteil 50 %
Unterhalt
- Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen
- Beitrag zum Lebensunterhalt bis zu 882 € (Single, ohne Kinder, ohne Krankenversicherungszuschuss)
- Weitere Zuschüsse für Familien und Verheiratete
So reduzieren Sie die Restsumme des Darlehens
Prüfung bestanden:
Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung (bestandene Prüfungen) erlässt die KfW 50% des verbleibenden Maßnahmedarlehens. Hierfür müssen Sie bei der KfW einen Antrag stellen und eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses einreichen.
Selbstständigkeit gestartet:
Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Fortbildung kann das komplette Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Welche Unterlagen muss ich für den AFBG-Antrag einreichen?
Bei Vollzeitmaßnahmen
- Formblatt A und Anlage 1 zum Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
- Verheiratete zusätzlich die Anlage 2 zum Formblatt A – vom Ehegatten bzw. der Ehegattin auszufüllen zuzüglich Nachweisen (Einkommensteuerbescheid) zum Ehegatteneinkommen vom Vor-Vorjahr (z.B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
- Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
- Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule)
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen
- Ggfs. Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie selbst und nicht familienversichert sind
Bei Teilzeitmaßnahmen
- Formblatt A – von Ihnen auszufüllen
- Formblatt B – stellt Ihnen Ihr Lehrgangsanbieter aus
- Formblatt Z – stellt Ihnen die zuständige Prüfungsstelle aus (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Fachschule)
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks, sobald Ihnen diese vorliegen
Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Auf der Website AFBG digital können Sie Ihren Antrag für das Aufstiegs-BAföG online stellen. Wer den Online-Assistenten nutzen und ein persönliches Konto freischalten möchte, muss sich mit der digitalen Bund-ID ausweisen. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf https://id.bund.de.
Anträge in Papierform sind weiterhin möglich. In dem Fall müssen Sie Aufstiegs-BAföG immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind.
BAföG-Ämter in Norddeutschland
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg, Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg
Telefon: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Tel.: 0511 30031-497
Fax: 0511 3003111-481
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 1, Referat 140
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 588-7146
Schleswig-Holstein
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Gartenstr. 9, 24103 Kiel
Tel.: 0431 9905-3238
Fax: 0431 9905-3353
Darlehensabwicklung
KfW Bankengruppe Bonn (KfW), Abteilung K II c
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Tel.: 01801 242422
Fax: 0228 831-7718