ELBCAMPUS

WeGebAU

Schweißer bei der Arbeit

Nach dem Prinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“ zielt WeGebAU darauf, durch Weiterbildung die Position derjenigen Mitarbeiter im Betrieb zu festigen, die bei Umstrukturierungsprozessen am stärksten von Entlassung bedroht sind. Das sind in der Regel Ältere. Es sind aber auch Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder solche, die einige Jahre nicht mehr in ihrem gelernten Beruf gearbeitet haben.

WeGebAU unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei ihren Weiterbildungsaktivitäten. Der Arbeitnehmer verbessert einerseits seine Beschäftigungschancen und -fähigkeit und verringert damit das persönliche Risiko, arbeitslos zu werden. Der Arbeitgeber andererseits erhält eine preiswerte Möglichkeit, Teile seiner Belegschaft zielgerichtet auf neue Anforderungen hin weiterzubilden.

Weiterbildung Geringqualifizierter

Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgeld einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit, in der der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt. Voraussetzung: Die Weiterbildung muss berufsspezifische Kenntnisse vermitteln oder zu einem beruflichen Abschluss führen oder zumindest einen höheren Grad an Qualifizierung erbingen und im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden.

Weiterbildung Älterer

Über 45-Jährige, die in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind, können über WeGebAU Zuschüsse erhalten, wenn sie von ihrem Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden. Die Maßnahme muss zertifiziert sein und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Zudem müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

WeGebAU für qualifizierte Beschäftigte

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde die Förderung der Weiterbildung durch das Programm WeGebAU auf qualifizierte Beschäftigte erweitert. Gefördert werden Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und die während dieser Zeit keine mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung absolviert haben.

Was für alle Gruppen gilt

Für alle Gruppen (Geringqualifizierte, Ältere Arbeitnehmer und qualifizierte Beschäftigte) übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten. Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommt der Arbeitgeber aber nur bei Geringqualifizierten.

Voraussetzung für alle Gruppen: Die Weiterbildungsmaßnahme muss AZWV zertifiziert sein, der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer freistellen.

WeGebAU gilt auch für Familienangehörige, wenn sie in der Firma sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und für neu eingestellte Mitarbeiter.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstattet die Arbeitsagentur die Lehrgangskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zu eventuell anfallenden Fahrtkosten oder zu einer notwendigen auswärtigen Unterbringung.


Links zum Thema:
www.arbeitsagentur.de (Infos, Infoflyer WeGebAU und Kurzarbeiterrechner)

ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg

Zum Handwerkszentrum 1
Weiterbildungsberatung:
Tel.: 040 35905-777
 
 

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