Pressemitteilung
09. Januar 2012Wann ist der Hamburger Energiepass Pflicht?
In Hamburg gibt es einen eigenen Nachweis zur Energieeffizienz von Gebäuden – den Hamburger Energiepass. Zu unterscheiden ist dieser vom Energieausweis oder anderen Arten von Energieberatungen.
Bei Inanspruchnahme von Fördergeldern bei energetischer Sanierung ist die Vorlage des Hamburger Energiepasses in bestimmten Fällen erforderlich. Im Rahmen einer Themenwoche bieten die Experten des EnergieBauZentrums kostenfrei und unabhängig vom 24.01. bis 28.01.12 individuelle Beratungstermine hierzu an.
Anmeldung unter:
Tel.: 040-35905-822 oder
energiebauzentrum@elbcampus.de
Termin und Kontakt für weitere Informationen:
Di. 24.01. bis Sa. 28.01.2012, EnergieBauZentrum Hamburg
EnergieBauZentrum
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040-35905-822
E-Mail: energiebauzentrum@elbcampus.de
Internet: www.energiebauzentrum.de
Das EnergieBauZentrum Hamburg ist eine Kooperation zwischen der Handwerkskammer Hamburg, der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. Das EnergieBauZentrum
Hamburg bietet Verbrauchern, Fachleuten und Handwerksbetrieben eine unabhängige Erstberatung zu allen Fragen
der energetischen Gebäudeoptimierung und hat seinen Sitz im neuen Weiterbildungszentrum der Handwerkskammer
Hamburg, dem ELBCAMPUS.
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 9-16 Uhr, Di 8-13 Uhr, Do 13-18 Uhr und jeden letzten Sa im Monat 10-14 Uhr.
Kontakt für Medienanfragen:
Ina Diepold
Holstenwall 12
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Fax: 040 35905-309
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