ELBCAMPUS

News

20. Januar 2009
Wärmegesetz in Kraft getreten

Holzpellets

Zum 1. Januar 2009 ist die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) in Kraft getreten. Das EEG sieht vor, dass spätestens im Jahr 2020 in Deutschland 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Das Gesetz beruht auf drei Säulen: der Nutzungspflicht, der finanziellen Förderung und Wärmenetzen.

Nutzungspflicht

Die Nutzungspflicht bedeutet, dass jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes seinen Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken muss. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Jeder Eigentümer ist frei, selbst zu entscheiden, welche Energiequelle er nutzen möchte. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann es sinnvoller sein, Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme zu nutzen. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonnde Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
Die Nutzungspflicht gilt für alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2009 errichtet werden. Das Gesetz sieht aber für Gebäude, deren Planung bereits abgeschlossen war, eine bergangsfrist vor.

Finanzielle Förderung

Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird auch zukünftig finanziell gefördert. Dazu wird das bestehende Marktanreizprogramm der Bundesregierung, mit dem auch bisher Gebäudeeigentümer gefördert wurden, auf jährlich 500 Millionen € aufgestockt.
Gefördert werden können alle, die freiwillig erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen. Förderanträge können bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden. Die Zuschüsse sind nicht auf eine Maßnahme beschränkt, so dass auch mehrere Förderanträge gestellt werden können. Allerdings gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Einschränkung: Wer erneuerbare Energien aufgrund der Nutzungspflicht einsetzen muss, wird hierfür nicht gefördert. Wer allerdings innovative Technologien einsetzt, die besonders effizient sind oder besonders geringe Abgaswerte erfüllen, wird auch in Zukunft Geld vom Staat erhalten.

Wärmenetze

Das Gesetz erleichtert zukünftig den Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen eingespeist wird. Das EEWärmeG sieht außerdem vor, dass Kommunen – auch im Interesse des Klimaschutzes – den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können. (NordHandwerk/kl)

Kostenlose Beratung:
EnergieBauZentrum
Informations- und Beratungszentrum der Handwerkskammer Hamburg zum Thema Energieeinsparung
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-822
E-Mail: energiebauzentrum@elbcampus.de

ZEWUmobil
Kostenlose Vorortberatung für Handwerksbetriebe über Energieeinsparmöglichkeiten
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-505
E-Mail: vfuersicht@hwk-hamburg.de

Solarzentrum
Beratung über Möglichkeiten der Solarenergienutzung mit dem Schwerpunkt Solarthermie
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-820
E-Mail: kmaring@elbcampus.de

Foto: Holzpellets.

Seminar suchen

 

ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg

Zum Handwerkszentrum 1
Weiterbildungsberatung:
Tel.: 040 35905-777
 

Seminare auf einen Blick

Jetzt Angebote finden!
Das Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer Hamburg.
 

Newsletter

Damit Sie immer aktuell informiert sind, bieten wir Ihnen unseren Newsletter-Service an.