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07. März 2009Grünes Licht für Verbesserungen beim Meister-BAföG
Der Bundesrat hat am 6. März dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG)
zugestimmt. Mit der AFBG-Novelle
werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die
Aufstiegsfortbildung investiert.
Die Bandbreite der Verbesserungen ist vielfältig. So erhalten nun auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung. Bislang wurde stets nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Ferner erhalten zukünftig alle, die die Prüfung bestehen, einen
Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens. Betragen die Gesamtkosten
beispielsweise 10.000 Euro, so erhalten erfolgreiche Teilnehmer statt der
bisherigen 3.050 Euro (30,5 Prozent) künftig 4.787 Euro (rund 48 Prozent) der
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat erstattet.
Besonders deutlich wirken sich die Verbesserungen für Fortbildungswillige mit Kindern aus. Sie erhalten für jedes Kind statt bisher 179 Euro pro Monat nunmehr 210 Euro, die zudem mit 50 Prozent bezuschusst werden und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt werden. Für einen Verheirateten mit zwei Kindern erhöht sich der Unterhaltsbeitrag von 1.243 auf 1.310 Euro (675 Euro Bedarfssatz + 215 Euro Ehegatte + 2 x 210 Euro Kinder), der Zuschussanteil steigt von 229 auf 439 Euro. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter 10 Jahren, der künftig ohne Kostennachweis gezahlt wird.
Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert. Bislang wurde ab einer Einstellung von mindestens zwei Personen ein Darlehenserlass in Höhe von 66 Prozent gewährt. Mit dem neuen Gesetz reicht bereits die dauerhafte Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden, um einen Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent zu erhalten.
Diese und andere Leistungsverbesserungen werden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2009 künftig auch für die Aufstiegsfortbildung zum Erzieher sowie die neu einbezogenen Fortbildungen in der Altenpflege gelten.
Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland werden ebenfalls verbessert. Vor allem müssen sie nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein.
Eine Gegenüberstellung der Unterhaltsbeiträge nach dem AFBG vor und nach der AFBG-Novelle finden Sie unter: http://www.bmbf.de/pub/gegenueberstellung_afbg_novelle.pdf


