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05. März 2009
Kurzarbeitergeld - eine Möglichkeit der Krisenbewältigung für Handwerksbetriebe

Schlosser

Auch Handwerksbetriebe, die von einem vorübergehenden starken Arbeitsausfall betroffen sind, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Das Kurzarbeitergeld umfasst bis zu 67% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Außerdem werden von der Arbeitsagentur 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Während der Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur darüber hinaus auch Kosten für die  Qualifikation von Beschäftigten.

Beispiele für förderfähige Weiterbildungsangebote im Elbcampus:

Eine "Checkliste Kurzarbeit" finden Sie unter  http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/29824/seitengeruest__infos__arbeitgeber.html.

Auskunft zum Thema Kurzarbeit erhalten Sie von der Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 040 35905-0.

Informationen über förderfähige Weiterbildungsangebote
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Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Tel.: 040 35905-777
E-Mail: weiterbildung@elbcampus.de


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