News
06. April 2009Kurzarbeit: Chancen für das Handwerk

Kurzarbeitergeld hat sich als eines der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit beschäftigungssichernder Funktion bewährt. In den vergangenen Jahren zwar ein wenig in den Hintergrund gerückt, erlebt es mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung jetzt eine Renaissance. NordHandwerk sprach darüber mit Rolf Steil, dem Chef der Agentur für Arbeit Hamburg.
Kurzarbeit – das ist doch nur etwas für Großunternehmen.
Steil So ist leider die öffentliche Wahrnehmung, die wahrscheinlich durch die Kurzarbeitswellen der vergangenen Jahre, beispielsweise im Schiffbau oder in der Automobil- und Stahlindustrie geprägt wurde. Tatsächlich findet Kurzarbeit aber genauso in kleineren und mittleren Unternehmen statt. Und das mit zunehmenden Zahlen. So zählten wir bei der Agentur für Arbeit im Februar 2008 in Hamburg insgesamt rund 50 Betriebe, die für etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns Kurzarbeit angemeldet hatten. Im Februar 2009 waren es bereits mehr als 400 Firmen und fast 11.000 von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte. Kurzarbeit finden wir heute in großen wie in mittleren und kleinen Unternehmen sowie quer durch alle Branchen – auch in einer ganzen Reihe von Handwerksbetrieben.
Das hängt doch sicherlich auch mit den verbesserten Rahmenbedingungen beim Kurzarbeitergeld zusammen, die durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung geschaffen wurden.
Steil Das ist richtig. Seit dem 1. Februar 2009 erstattet die Agentur für Arbeit Arbeitgebern die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können diese Beiträge sogar voll übernommen werden. Darüber hinaus ist die Bedingung weggefallen, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss. Um für einen oder mehr Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht seit Anfang Februar der Nachweis eines Entgeldausfalls von mehr als 10 % aus. Kurzarbeitergeld kann jetzt auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden. Erwähnen möchte ich auch noch, dass das Antragsverfahren stark vereinfacht wurde und dass wir Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit in großem Umfang fördern.
Worin sehen Sie den Vorteil dieser Neuerungen beim Kurzarbeitergeld?
Steil Um es kurz zu sagen, es ist ein Paket, von dem alle profitieren. Die Förderung von Kurzarbeit sichert grundsätzlich in konjunkturell schwachen Phasen vielen Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit und erhält gleichzeitig die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Die Neuregelungen zielen hauptsächlich auf kleine und mittlere Unternehmen, denn auch sie brauchen praktikable Lösungen, um Phasen geringerer Nachfrage möglichst unbeschadet zu überstehen.
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Thema Qualifizierung von Mitarbeitenden?
Steil Eine Krise hat immer zwei Aspekte. Einmal steht Krise für Risiko. Krise heißt gleichzeitig aber auch Chance. Übersetzt auf die aktuelle wirtschaftliche Situation ist zum einen das Risiko für Betriebe und Beschäftigte zweifelsohne größer geworden. Durch die umfangreichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld bietet die Krise Betrieben und Beschäftigten aber gleichzeitig eine Reihe von Chancen. Ich meine damit Chancen zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Chancen zur Neupositionierung und Neuorientierung der Betriebe und damit Chancen für ein besseres Durchstarten nach der Krise. Diese Chancen gilt es zu nutzen, die Bundesagentur für Arbeit bietet dabei ihre Unterstützung an. Und lassen Sie mich noch etwas sagen: Wir möchten auch Mut machen zur Qualifizierung.
Die Fragen stellte Heinz Oberlach.
Qualifizierung im ELBCAMPUS:
Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit auch Kosten für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu aus dem breiten Angebot des ELBCAMPUS einige Beispiele:
Team 841 - Anlaufstelle für Betriebsinhaber
„Um Betriebsinhaber, die sich an uns wenden, noch besser betreuen zu können, haben wir unser Team kräftig aufgestockt“, berichtet Chris Jabs (Bild li.). Sie ist Leiterin des Teams 841 – Leistungen für Arbeitgeber - bei der Agentur für Arbeit Hamburg. „Momentan werden die neuen Kolleginnen und Kollegen intensiv eingearbeitet. Wenn wir damit durch sind, stehen Hamburger Betriebsinhabern insgesamt 25 Expertinnen und Experten für Fragen sowie die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung.“ Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen bei der Kurzarbeit und vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahlen von Betrieben, die in den zurückliegenden Wochen bereits Kurzarbeit angemeldet haben, hat Chris Jabs für Arbeitgeber in ihrem Team bereits feste Ansprechpartner nach Hamburger Bezirken zugeordnet (siehe Kasten). Diese können direkt angerufen werden. Eine von ihnen ist Petra Schultz (Bild re.).
Ansprechpartner der Agentur:
Bezirk Mitte
Petra Schultz
Tel.: 040-2485 3801
Norman Wicht
Tel.: 040-2485 1265
Bezirk Eimsbüttel
Michael Nolte
Tel.: 040-2485 3864
Kerstin Hartz
Tel.: 040-2485 3861
Bezirk Altona
Gülsevim Sari
Tel.: 040-2485 3836
Bettina Spranger
Tel.: 040-2485 1110
Bezirke Nord und Wandsbek
Martina Ferck
Tel.: 040-2485 2404
Ingrid Löffler-Zweigle
Tel.: 040-2485 2406
Bezirke Harburg und Bergedorf
Peter Peters
Tel.: 040-2485 3802
Elisabeth Musa-Uder
Tel.: 040-2485 3868
Mail: hamburg.mitte-841@arbeitsagentur.de
Fax: 040-24 85 4800 2965


