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11. September 2008
Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen

Teamsitzung in einem Büro

Betriebe, die eine Energieeffizienzberatung durch einen anerkannten Gebäudeenergieberater in Anspruch nehmen wollen, können hierfür neuerdings finanzielle Förderung beantragen. Der von der KfW Förderbank aufgelegte „Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ machts möglich. Mit dem Programm will die Bundesregierung Unternehmen beim Erkennen von Energieeinsparmöglichkeien unterstützten und Anreize zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Der Fonds besteht aus den Komponenten „Energieeffizienzberatungen“ und „Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“. Sie können unabhängig  voneinander beantragt werden.
Bezuschusst werden sogenannte „Initial-“ und „Detailberatungen“. Für die ein- bis zweitägigen Initialberatungen beträgt der Zuschuss 80 % des förderfähigen Tageshonorars, maximal 640 € pro Tag. Für Detailberatungen, deren Ziel die Formulierung eines konkreten Maßnahmeplans ist, gibts einen Zuschuss in Höhe von 60 % des Tageshonorars – maximal 480 € pro Tag, bei einer maximalen Bemessungsgrundlage  von 8.000 € (höchstens 4.800 €.)

Die Antragestellung auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ener­gieeffizienzberatung erfolgt bei den KfW Regionalpartnern, das sind die zuständigen Handwerkskammern. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, werden die Anträge an die KfW weitergeleitet.

Wichtig ist, dass ein Vertrag mit einem Gebäudeenergieberater erst geschlossen und mit der Beratung begonnen werden darf, wenn die KfW ihre Zusage erteilt hat. Die Auswahl des Beraters steht dem Unternehmen frei, sofern er für die Energieeffizienzberatung zugelassen ist. Geeignete Berater sind in der KfW-Beraterbörse gelistet (www.kfw-beraterboerse.de). (NordHandwerk/tm)


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