Meister-BAföG

...nicht nur für werdende Meister
Seit 1996 gibt es das Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das AFBG, oder auch „Meister-BAföG“, ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung und Existenzgründung. Wobei der Begriff “Meister-BAföG“ eigentlich nicht ganz korrekt ist, denn auch für Weiterbildungen wie z. B. Betriebswirt/in (HWK), Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) oder CAD Fachkraft kann eine finanzielle Förderung beantragt werden.
Welche Fortbildungen werden gefördert?
- Fortbildungen, die einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzen,
- auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nicht länger als drei (Vollzeit) bzw. vier Jahre (Teilzeit) dauern.
Zusätzliche Fortbildungen:
- als Fernunterricht
- die mediengestützt stattfinden (virtuelle Klassenzimmer)
- im Bereich des Gesundheitswesens
- im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege
Auskunft und Beratung über anerkannte Fortbildungen mit "Prüfsiegel" erhalten Sie bei Weiterbildung Hamburg Service und Beratung GmbH, Tel.: 040 280846-0, Internet: www.weiterbildung-hamburg.de.
Wir informieren Sie gern in einem persönlichen Gespräch hier auf dem ELBCAMPUS über Möglichkeiten und Details der finanziellen Förderung.
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Infos unter:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de
Sprechzeit:
Mo bis Do 8.30 bis 16.30 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr
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