ELBCAMPUS

Förderungshöchstbeiträge

AdA-Lehrgang

Was kann beantragt werden?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (außer Lehr- und Lernmittel/Material) bis zu 10.226 €, 30,5 % als Zuschuss, 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen (für Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge, unabhängig von Einkommen/Vermögen)
  • Kosten der Prüfungsarbeit/Meisterstück bis zu 50% als Darlehen, höchstens 1.534 €
  • monatlicher Unterhalt (teils Zuschuss, teils Darlehen) – nur für Vollzeitlehrgänge
  • Unterhalt in der Prüfungszeit als Darlehen, längstens für 3 Monate

Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen ist abhängig von

  • Ihrem Einkommen während der Fortbildung
  • Ihrem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z.B. Sparguthaben, Bausparvertrag, Wertpapiere etc.)
  • Art der Kranken- u. Pflegeversicherung (familienversichert oder selbst nach Studententarif beitragspflichtig)
  • Familienstand und Zahl der Kinder.

Monatliche Förderungshöchstbeiträge

Ledige 697 € 
Verheiratete 912 €
Verheiratete mit einem Kind 1.122 €
Verheiratete mit zwei Kindern 1.332 €

Der Unterhaltsbeitrag enthält einen Zuschussanteil von höchstens 229 €, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für jedes Kind gibt es 105 € Zuschuss und 105 € Darlehen!

Alleinerziehende erhalten ohne Nachweis zusätzlich einen Zuschuss von 113 € Kinderbetreuungskosten monatlich für jedes Kind unter 10 Jahren – für behinderte Kinder ab 20 % Behinderung ohne Altersbegrenzung.

Monatliche Unterhaltshöchstbeträge für den Fall, dass weder Einkommen noch Vermögen zur Anrechnung kommen.


Darlehen in € Zuschuss in € Gesamt in €
Für Ledige:


selbst krankenversichert 459,00 238,00 697,00
familienversichert 418,00 206,00 624,00
familienversichert und ein Kind 523,00
(inkl. 105,00 €)
311,00
(inkl. 105,00 €)
834,00
(inkl. 210,00 €)
selbst krankenversichert und ein Kind 564,00
(inkl. 105,00 €)
343,00
(inkl. 105,00 €)
907,00
(inkl. 210,00 €)
Für Verheiratete:


selbst krankenversichert 674,00 238,00 912,00
familienversichert 633,00 206,00 839,00
selbst krankenversichert und ein Kind 779,00
(inkl. 105,00 €)
343,00
(inkl. 105,00 €)
1122,00
(inkl. 210,00 €)
familienversichert und ein Kind 738,00
(inkl. 105,00 €)
311,00
(inkl. 105,00 €)
1049,00
(inkl. 210,00 €)

Für jedes weitere Kind erhöhen sich Zuschuss und Darlehen um jeweils zusätzlich 105,00 €.

Hinweis: Antragsteller mit einer eigenen Wohnung können unabhängig vom Familienstand zusätzlich Wohngeld bei ihrem zuständigen Einwohneramt beantragen. Es erfolgt keine Aufrechnung mit den AFBG-Leistungen!

Stand: 09. Juni 2011

Achtung!
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn! Bereits abgeschlossene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte können nicht nachträglich gefördert werden. Unterhalt wird frühestens zum Maßnahmebeginn und erst ab Antragstellung gezahlt - nicht rückwirkend.

Darüber hinaus erhalten Sie weitere Infos unter:

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079  Hamburg
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do 08.30 bis 16.30 Uhr
Mi geschlossen
Fr 08.00 bis 16.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr

In der übrigen Zeit bearbeiten wir Ihre Anträge.


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