Förderungshöchstbeiträge

Was kann beantragt werden?
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (außer Lehr- und Lernmittel/Material) bis zu 10.226 €, 30,5 % als Zuschuss, 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen (für Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge, unabhängig von Einkommen/Vermögen)
- Kosten der Prüfungsarbeit/Meisterstück bis zu 50% als Darlehen, höchstens 1.534 €
- monatlicher Unterhalt (teils Zuschuss, teils Darlehen) – nur für Vollzeitlehrgänge
- Unterhalt in der Prüfungszeit als Darlehen, längstens für 3 Monate
Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen ist abhängig von
- Ihrem Einkommen während der Fortbildung
- Ihrem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z.B. Sparguthaben, Bausparvertrag, Wertpapiere etc.)
- Art der Kranken- u. Pflegeversicherung (familienversichert oder selbst nach Studententarif beitragspflichtig)
- Familienstand und Zahl der Kinder.
Monatliche Förderungshöchstbeiträge
| Ledige | 697 € |
| Verheiratete | 912 € |
| Verheiratete mit einem Kind | 1.122 € |
| Verheiratete mit zwei Kindern | 1.332 € |
Der Unterhaltsbeitrag enthält einen Zuschussanteil von höchstens 229 €, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für jedes Kind gibt es 105 € Zuschuss und 105 € Darlehen!
Alleinerziehende erhalten ohne Nachweis zusätzlich einen Zuschuss von 113 € Kinderbetreuungskosten monatlich für jedes Kind unter 10 Jahren – für behinderte Kinder ab 20 % Behinderung ohne Altersbegrenzung.
Monatliche Unterhaltshöchstbeträge für den Fall, dass weder Einkommen noch Vermögen zur Anrechnung kommen.
| Darlehen in € | Zuschuss in € | Gesamt in € | |
| Für Ledige: | |||
| selbst krankenversichert | 459,00 | 238,00 | 697,00 |
| familienversichert | 418,00 | 206,00 | 624,00 |
| familienversichert und ein Kind | 523,00 (inkl. 105,00 €) |
311,00 (inkl. 105,00 €) |
834,00 (inkl. 210,00 €) |
| selbst krankenversichert und ein Kind | 564,00 (inkl. 105,00 €) |
343,00 (inkl. 105,00 €) |
907,00 (inkl. 210,00 €) |
| Für Verheiratete: | |||
| selbst krankenversichert | 674,00 | 238,00 | 912,00 |
| familienversichert | 633,00 | 206,00 | 839,00 |
| selbst krankenversichert und ein Kind | 779,00 (inkl. 105,00 €) |
343,00 (inkl. 105,00 €) |
1122,00 (inkl. 210,00 €) |
| familienversichert und ein Kind | 738,00 (inkl. 105,00 €) |
311,00 (inkl. 105,00 €) |
1049,00 (inkl. 210,00 €) |
Für jedes weitere Kind erhöhen sich Zuschuss und Darlehen um jeweils zusätzlich 105,00 €.
Hinweis: Antragsteller mit einer eigenen Wohnung können unabhängig vom Familienstand zusätzlich Wohngeld bei ihrem zuständigen Einwohneramt beantragen. Es erfolgt keine Aufrechnung mit den AFBG-Leistungen!
Stand: 09. Juni 2011
Achtung!
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn! Bereits abgeschlossene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte können nicht nachträglich gefördert werden. Unterhalt wird frühestens zum Maßnahmebeginn und erst ab Antragstellung gezahlt - nicht rückwirkend.
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Infos unter:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do 08.30 bis 16.30 Uhr
Mi geschlossen
Fr 08.00 bis 16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr
In der übrigen Zeit bearbeiten wir Ihre Anträge.



