Darlehensbedingungen

Das Darlehen wird von der KfW-Bankengruppe Bonn (KfW) ausgezahlt und ist während der Maßnahme und einer Karenzzeit von 2 Jahren danach (insgesamt höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Tilgung erfolgt in Raten von mindestens 128 € mtl. und in längstens zehn Jahren. Nach Vorlage der Urkunde der bestandenen Fortbildungsprüfung werden 25 % des noch nicht getilgten Maßnahmedarlehens erlassen! Bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme in den ersten drei Jahren werden auf Antrag von der KfW pro neu eingestelltem Azubi und/oder Angestellten jeweils weitere 33 % des Restdarlehens erlassen, höchstens 66 %.
Wichtig!
Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium ist AFBG-Förderung nicht mehr möglich.
Anspruch auf AFBG-Förderung für eine Weiterbildungsmaßnahme besteht, wenn es entweder die erste Weiterbildung ist oder wenn Sie für vorher besuchte förderfähige Maßnahmen keine Leistungen nach diesem Gesetz erhalten haben (z.B. Technikerschule BAföG-finanziert oder erster Meisterlehrgang selbst bezahlt).
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Infos unter:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do 08.30 bis 16.30 Uhr
Mi geschlossen
Fr 08.00 bis 16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr
In der übrigen Zeit bearbeiten wir Ihre Anträge.



