Welche Unterlagen (Kopien) werden benötigt?

Bei Teilzeitmaßnahmen:
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A und B, Anlage zum Formblatt B
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Servicetechniker)
Bei Vollzeitmaßnahmen:
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A und B, Anlagen zu den Formblättern A und B
- Verheiratete zusätzlich Formblatt C und Nachweise über das Ehegatteneinkommen des Vor-Vorjahres (z.B. Maßnahmebeginn in 2009 dann Kopie Steuerbescheid 2007)
- Ausländer zusätzlich Formblatt E und Paßkopie/Aufenthaltsberechtigung
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z.B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Ausbildereignungsprüfung)
- Nachweise über Vermögen bei Antragstellung und Einkommen während der Maßnahme
- Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Infos unter:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 35905-389
Fax: 040 35905-390
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do 08.30 bis 16.30 Uhr
Mi geschlossen
Fr 08.00 bis 16.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr
In der übrigen Zeit bearbeiten wir Ihre Anträge.


