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Bildungsgutschein - während der Bildungsmaßnahme

Übernommen werden durch den Bildungsgutschein in der Regel die Kosten der Bildungsmaßnahme einschließlich der erforderlichen Lernmittel (Bücher usw.). Auch Fahrtkosten und, wenn Sie auswärtig untergebracht werden müssen, Übernachtungskosten bekommen sie bezahlt, ebenso ggf. Kosten für Kinderbetreuung. Wenn nötig, erhalten Sie von Ihrem Bildungsträger Arbeits- bzw. Schutzkleidung. Parallel bekommen Sie wie gewohnt Ihr Arbeitslosengeld 1 oder 2. Ihre Rechte und Pflichten gleichen weitgehend denen, die Sie auch sonst als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2 haben.

Bekommen Sie Arbeitslosengeld 1, so sinkt Ihre Anspruchsdauer während der Weiterbildung nur halb so schnell. Zwei Tage Weiterbildung zählen – bezogen auf die Anspruchsdauer – wie ein Tag ohne Weiterbildung. Haben Sie also beispielsweise noch einen Anspruch von sechs Monaten und absolvieren eine zweimonatige Schulung, dann haben Sie nach den zwei Monaten nicht vier sondern noch fünf weitere Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, weil von den zwei Monaten nur einer auf die Anspruchsdauer angerechnet wird. Ein Restanspruch von 30 Tagen oder weniger kann während einer geförderten Weiterbildung gar nicht „aufgebraucht“ werden.

Genaue und ausführliche Informationen hierzu enthält das „Merkblatt 6“ der Bundesagentur für Arbeit, das Sie in gedruckter Form auch von Ihrem Berater in Arbeitsagentur oder Arge bekommen können.


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