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Bildungsgutschein - Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von Ihrer Arbeitsagentur vergeben. Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 bekommen, ist Ihr jeweiliger Leistungsträger – in Hamburg die ARGE bzw. das „team.arbeit.hamburg“ zuständig. Es ist eine so genannte „Kann-Leistung“, das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen oder nicht, entscheidet Ihr zuständiger Berater bzw. Vermittler.

Gute Argumente

Helga Wolff, Beraterin bei der Arbeitslosen-Telefonhilfe, veranschaulicht das Problem: „Es kann passieren, dass eine Freundin von Ihnen einen Bildungsgutschein bekommt, Sie aber bekommen keinen – selbst dann, wenn Sie beide die selbe Berufsausbildung haben und alle anderen Bedingungen vergleichbar sind.“ Rechtlich können Sie wenig dagegen unternehmen. Helfen können vor allem gute Argumente.

Bevor Sie sich um einen Bildungsgutschein bemühen, klären Sie zunächst die Bedingungen: Vergeben werden kann ein Bildungsgutschein an alle die arbeitslos sind, egal ob sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 bekommen. Auch Personen, die zwar noch Arbeit haben, aber akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können eventuell einen Bildungsgutschein erhalten.

Schwierig wird es bei der Begründung: Warum ausgerechnet Sie? - Eine wichtige Bedingung für den Bildungsgutschein ist, dass Sie ohne ihn (bzw. ohne die entsprechende Trainings- oder Bildungsmaßnahme) keine Chance auf Vermittlung in eine Festanstellung haben. Das ist schwer zu beweisen, also kommt hier alles auf eine gute Begründung an. Ähnlich sieht es bei einer weiteren Bedingung aus: Die Bildungs- oder Trainingsmaßnahme soll dazu führen, dass Sie hinterher eine Festanstellung bekommen. Häufig argumentieren die Berater: „Finden Sie einen Arbeitgeber, der Sie nach Abschluss der Maßnahme garantiert einstellt, dann bekommen Sie den Bildungsgutschein“, so die Erfahrung der Beraterin Helga Wolff.


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