Mitte Februar hat das Bundeskabinett zur Verlängerung des vereinfachten Kurzarbeitergeldes abgestimmt und entschieden, diese bis 30. Juni 2022 zu verlängern. Diese Verlängerung ist damit auch für Betriebe interessant, die ihren Beschäftigten Qualifizierungsmaßnahmen anbieten wollen. Denn Betrieben, die die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbinden, werden die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem 31.03.2022 zur Hälfte erstattet.
Qualifizierungsmaßnahmen wahrnehmen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Beschäftigten in den kommenden Monaten durch eine Qualifizierung auf neue Aufgaben im Betrieb vorzubereiten oder vorhandenes Fachwissen zu erweitern und auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers werden dann zu 50 Prozent erstattet, wenn die angebotene Weiterbildungsmaßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Unter anderem muss die Qualifizierung mehr als 120 Stunden dauern und die Schulungen sowie der Weiterbildungsanbieter müssen für eine die Förderung zugelassen sein. Zusätzlich dazu können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort kann der Anspruch geprüft und die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme übernommen werden.
Wir haben hier einige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung am ELBCAMPUS aufgeführt, die die Voraussetzungen erfüllen:
- CAD Fachkraft 3D
- CNC Fertigungstechnik
- CNC Praxis Metall
- Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
- Qualitätsbeauftragte/r
- Referent/in für Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualität
- Umweltbeauftragte/r
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gebäudemanagement – Weiterbildung für Hausmeister und Haustechniker
Entlastung für länger kurzarbeitende Betriebe
Bis Ende Juni 2022 gelten also gesonderte Regelungen für Betriebe. Die weiterhin angespannte pandemische Lage und die Sorge vor Entlassungen waren Hauptargumente für diesen Schritt. Welche Sonderregelungen dem Arbeitgeber neben der Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Qualifizierungsangebot möglich sind, ist ausführlich hier nachzulesen.
Weiterführende Informationen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und den Sonderregelungen finden Sie auf folgenden Seiten:
BMAS - Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern